Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Hamburg & Berlin

Zollstrafverfahren

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Berlin & Hamburg
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Das Zollstrafrecht ist ein hochspezialisiertes Rechtsgebiet, das sowohl das Zollrecht als auch das Strafrecht umfasst. Es setzt sich einerseits aus den Zollgesetzen und dem Zollverfahren zusammen, die hauptsächlich dem Europäischen Recht unterliegen, und andererseits aus dem nationalen Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Ein Rechtsanwalt, der sich auf das Zollstrafrecht spezialisiert hat, muss daher sowohl Kenntnisse im Zollrecht als auch im Strafrecht haben und als Strafverteidiger tätig sein.

Diese Kombination aus Zollrecht und Strafrecht ist selten, da das Zollrecht, und insbesondere das Zollstrafrecht, normalerweise nicht Bestandteil der juristischen Ausbildung ist. Viele Rechtsanwälte haben kaum oder gar keine Kenntnisse über das Zollkodex der EU und ähnliche Gesetze. Einige zeigen auch ein mangelndes Interesse an Europäischem Recht, obwohl das Zollrecht und das Zollstrafrecht für Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, von großer praktischer Bedeutung sind.

Fragen des Zollrechts können zu Zollstrafrecht-Angelegenheiten werden, wenn Unternehmen nicht rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt für Beratung und gegebenenfalls Vertretung in diesem sensiblen Bereich hinzuziehen. Obwohl das Zollrecht Teil des Steuerrechts ist, wird dieses komplexe Rechtsgebiet in der Ausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht oft nicht ausreichend behandelt. Ebenso wird das Strafrecht in Schulungen und Fortbildungen zum Zollrecht, wie beispielsweise dem Fachberaterkurs für Zölle und Verbrauchsteuern, oft vernachlässigt. Auch die Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht berücksichtigt in der Regel weder das Steuer- noch das Zollrecht.

Ein auf Zollstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt muss daher nach entsprechender Ausbildung im Strafrecht und Zollrecht seine Expertise und Erfahrung in dieser Schnittstelle zwischen Zoll- und Strafrecht, also dem Zollstrafrecht, selbst entwickeln. Meine intensive Beschäftigung mit dem Zollstrafrecht zeigt sich unter anderem in der Bearbeitung zahlreicher Mandate zur Verteidigung in Strafverfahren wegen Zollvergehen und einschlägiger Publikationen. Darüber hinaus habe ich erfolgreich das Bundesfinanzministerium auf die Herausgabe der Dienstvorschrift der Straf- und Bußgeldsachenstellen der Hauptzollämter verklagt. Diese Dienstvorschrift war als Verschlusssache „VS-NfD“ eingestuft und unterlag der Geheimhaltung. Die Klage auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes hatte vor dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg (Urteil vom 29.04.2021, Aktenzeichen 2 K 262.19).


Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt

Ich bin ausschließlich im Steuerstrafrecht und streitigen Steuerrecht tätig. Über eine besondere Expertise verfüge ich in den dazugehörigen Spezialgebieten des Zollstrafrechts und Verbrauchsteuerstrafrechts (ich bin der einzige Strafverteidiger, der den Fachberaterkurs Zölle und Verbrauchsteuern absolviert hat).

Werdegang

  • Studium in Tübingen
  • Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen u.a. in Speyer (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften) und einer renommierten Strafverteidigerkanzlei in Berlin, parallel dazu Fachanwaltskurs Strafrecht
  • Niederlassung als selbständiger Strafverteidiger in Berlin im Jahr 2010
  • Spezialisierung auf das Steuerstrafrecht, Fachanwaltskurs Steuerrecht, Zertifizierungslehrgang Steuerstrafrecht
  • Verleihung des Titels Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht
  • Spezialisierung auf das Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht (u.a. erfolgreiche Teilnahme am Fachberaterkurs Zölle und Verbrauchsteuern)
  • Verleihung des Titels Fachanwalt für Steuerrecht
  • Eröffnung der Niederlassung in Hamburg

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Veröffentlichungen

  • Scheller/Brill/Hildebrandt, Das „hätte wissen müssen“ als Risikopotential für Unternehmen, UR 2021, 256-262
  • Brill/Hildebrandt/Scheller, Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht und Gemeinnützigkeit, AW-Prax 2021, 71
  • Brill/Hildebrandt/Scheller, Das interne Kontrollsystem im Zollrecht, AW-Prax 2020, 472-476, 529-532; 2021, 25-28, 122-127
  • Scheller/Hildebrandt/Zaczek, Ertragsteuerliche Auswirkungen zollrechtlicher Risiken, Stbg 2017, 398-405
  • Hildebrandt/Ricken, Anmerkung zu einer Entscheidung des LG Berlin, Urteil vom 27.05.2014 – (564) 284 Js 290/13 Ls Ns (3/14) – Zur Verwertbarkeit einer Aussage bei nachträglichem Verlöbnis des Belastungszeugen, NStZ 2015, 422-424

Mitgliedschaften

  • Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht e.V.
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.

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